Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter den unablässig wachsenden Kosten für
die medizinische Versorgung. Auch die privaten Krankenversicherer spüren den unseligen Trend:
Im ersten Halbjahr 2024 stiegen ihre Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum im
ambulanten Bereich um 5,74 und im stationären um 6,66 Prozent an. Für Dentalleistungen
wurden 6,33 Prozent mehr erstattet.
Noch höher dürfte die Steigerungsrate für das Gesamtjahr 2024 ausfallen, fundierte Prognosen
gehen von über 8 Prozent aus. 2023 waren es sogar über 9 Prozent. Damit stehen auch privat
Krankenversicherten erneute Beitragserhöhungen ins Haus. Der PKV-Verband geht von
„deutlichen Beitragsanpassungen ab 01. Januar 2025“ aus, wie sein Sprecher Stefan Reker im
Finanzmagazin „procontra“ bekannt gab. Genaueres könne man zwar erst gegen Ende des Jahres
sagen. „Doch erste Signale aus der Branche lassen befürchten, dass davon ein Großteil der
Privatversicherten betroffen ist“, so Reker weiter. Die Analysten der Ratingagentur Assekurata
prognostizieren für 2025 ein Beitragsplus von 6,5 Prozent in Normal- und 4,3 Prozent in
Beihilfetarifen.
Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“).
Wer privat krankenversichert und wechselwillig ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.
Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.
Deutsche Aktuarvereinigung warnt vor PVK-Beitragsrückforderungen
k21460 | Keine Kommentare25.05.2021
Einige privat Krankenversicherte konnten und können nach Gerichtsbeschlüssen von ihrem Versicherer gezahlte Beiträge zurückverlangen, weil bei vergangenen Beitragserhöhungen Formfehler unterlaufen sind. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, sieht jedoch die Gefahr eines Bumerangeffekts: Da die gestiegenen Gesundheitskosten, mit denen Beitragserhöhungen begründet wurden, tatsächlich entstanden seien, müsse das Versichertenkollektiv am Ende so oder so dafür geradestehen – sodass die Rückerstattungen zukünftig zu deutlich höheren Prämien führen würden.
Hinzu kämen weitere Nachteile: Das Finanzamt müsste informiert werden und würde Nachzahlungen verlangen, da infolge einer Rückerstattung geringere Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Außerdem würde weniger Geld in die Alterungsrückstellungen der Krankenversicherer fließen, mit denen Beitragsanstiege im Alter begrenzt werden sollen. Eine Rückforderung formell ungültiger Beitragsaufschläge wäre daher nach Meinung der DAV am Ende ein Eigentor für die Versicherten.
Steuerliche Benachteiligung betrieblicher Krankenversicherungen aufgehoben
k21460 | Keine Kommentare12.03.2019
Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden.
Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.