In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
„Immo Tommy“ unterstreicht erneut: Vorsicht bei Finanz-Influencern
k21460 | Keine Kommentare11.09.2024
Als „Immo Tommy“ versorgt Tomislav Primorac eine breite Followerschaft in den sozialen Medien
mit Tipps zum Reichwerden mit Immobilieninvestments. Für Schlagzeilen hat zuletzt gesorgt,
dass von ihm bzw. seinen Handlangern an Follower vermittelte Immobiliendeals offenbar sehr
zweifelhaft waren – und vor allem ihn selbst durch happige Provisionen reich gemacht haben.
Einige der sich geprellt fühlenden Privatinvestoren hatten dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“
und dem NDR von ihren bitteren Erfahrungen berichtet. „Immo Tommy“ hat mittlerweile in
einem Videostatement Fehler eingeräumt, vor allem aufseiten „verschiedener Firmen, mit denen
wir zusammenarbeiten“. Wenig tröstlich indes sein Hinweis: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“
Den meisten der über den Tisch gezogenen Investoren dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass
„Immo Tommy“ als Influencer keinerlei Regulierung oder Aufsicht unterliegt. Im Gegensatz zu
professionellen Immobilienmaklern und -beratern müssen solche Internetstars und -sternchen
keine Qualifikation nachweisen. Der Fall wirft erneut die Frage auf, ob Finanz-Influencer
strengeren Regeln unterworfen werden sollten. Als Zuschauer und Follower sollte man
jedenfalls gesunde Vorsicht walten und sich nicht von einem charismatisch-kennerhaften
Auftritt blenden lassen.
Auf 1,72 Prozent verringerte sich der durchschnittliche anfängliche Tilgungssatz von
Baufinanzierungen im Mai 2024, der niedrigste Wert seit Juli 2011 (1,64 Prozent). Im April waren
es noch 1,87 Prozent gewesen. Diese Entwicklung läuft darauf hinaus, dass die Laufzeit der
Kredite steigt und insgesamt mehr an Zinsen gezahlt werden muss.
Gleichwohl sehen sich die Kreditnehmer offenbar immer öfter dazu gezwungen, schlechtere
Konditionen zu akzeptieren. Der Hauptgrund liegt in der vergleichsweise hohen
durchschnittlichen Standardmonatsrate, die sich beispielhaft aus einem Darlehen von 300.000
Euro bei 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehnjähriger Zinsbindung
errechnet: Vor zwei Jahren betrug sie noch 1.190 Euro, derzeit liegt sie infolge des gestiegenen
Zinsniveaus bei rund 1.460 Euro. Hinzu kommt der Trend, dass Immobilienkäufer immer weniger
Eigenkapital einbringen, was zu Risikozuschlägen führt. Im Durchschnitt nehmen sie aktuell
299.000 Euro auf und binden sich gut elf Jahre an die Konditionen.
Studie belegt: „Gender Investment Gap“ beginnt bereits in der Kindheit
k21460 | Keine Kommentare28.11.2023
Frauen verdienen nicht nur für die gleiche Arbeit weniger als Männer („Gender Pay Gap“), sondern vermehren ihr Erspartes auch weniger renditeträchtig („Gender Investment Gap“). So legt beispielsweise etwa jeder dritte Mann Geld an den Kapitalmärkten an, bei den Frauen sind es nur 18 Prozent.
Eine aktuelle Studie namens „Finanzielle Sozialisierung und der Gender Investment Gap“ beleuchtet mögliche Ursachen für diesen Unterschied, der nicht zuletzt die Rentenlücke verschärft. Eine zentrale Rolle dürfte die Familie spielen: Mit Söhnen wird offenbar häufiger über Finanzangelegenheiten gesprochen als mit Töchtern. „Es könnte entweder der Fall sein, dass Finanzen als ein traditionell männliches Thema mit Töchtern tatsächlich weniger diskutiert werden als mit Söhnen. Oder es könnte sein, dass Töchter weniger an dem Thema interessiert sind und daher die Eltern sie seltener in Diskussionen darüber einbeziehen“, so die Autorinnen von der Universität Mannheim. Überdies fehle es an weiblichen Vorbildern für erfolgreiches Investieren. Die Forscherinnen fordern, Finanzbildung in den Schullehrplänen zu verankern, damit die Geschlechter gleichermaßen erreicht werden.
In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.
Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
Kein „Anti-Bitcoin“: EU-Kommission will digitalen Euro einführen
k21460 | Keine Kommentare10.08.2023
Das alltägliche Bezahlen mit Kryptowährungen ist bis heute ein Nischenthema. In erster Linie dürfte das auf die jederzeit möglichen Kurskapriolen von Bitcoin, Ether & Co. zurückzuführen sein, schließlich ist es nicht sehr praktikabel, wenn der Wert des Geldes innerhalb von Minuten deutlich zu- oder abnehmen kann.
Um die potenziellen Vorteile dieser Technologie allen Verbrauchern auf sichere Weise zugänglich zu machen, plant die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro. Er soll on- und offline verfügbar sein und vor allem per Smartphone zum Einkaufen genutzt werden können. Eine Verzinsung soll verboten werden, zudem sind Guthabenobergrenzen pro Person vorgesehen, damit der digitale Euro nicht als Spekulationsobjekt und „Anti-Bitcoin“ missverstanden wird.
Im Oktober will der EU-Rat entscheiden, ob er den Startschuss für den Digital-Euro gibt – zunächst allerdings für eine Erprobungsphase, denn die geldpolitischen Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Vor 2026 dürfte die neue Kryptowährung nicht bei den Bürgern ankommen.
Auf 18 Prozent schätzten die Deutschen die Inflationsrate im Mai dieses Jahres, wie eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade erbrachte. Die offizielle Teuerungsrate betrug dagegen nur 6,1 Prozent. Mit fast zwölf Prozentpunkten klaffen reale und gefühlte Inflation hierzulande deutlich weiter auseinander als in der Eurozone insgesamt (neun Prozentpunkte).
Ausschlaggebend für den Unterschied zwischen Einschätzung und Wirklichkeit ist, dass häufig gekaufte Güter wie Lebensmittel oder Kraftstoff die Verbraucherwahrnehmung dominieren. Preisstabilität oder gar -rückgänge bei anderen Waren und Leistungen bleiben eher unter dem Radar.
Das ist nicht nur ein psychologisches Problem, sondern auch ein konjunkturelles – denn je höher die gefühlte Inflation, desto mehr schränken die Verbraucher ihre Ausgaben ein. „Diese Diskrepanz spielt also gerade für die Wirtschaft und die Unternehmen sowie für die Zinspolitik eine wichtige Rolle“, hebt Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, hervor.
Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.